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VG Braunschweig, 09.09.2016 - 2 A 249/16 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Braunschweig, 09.09.2016 - 2 A 249/16
Ein auf Krankheit beruhendes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot kann sich in solchen Fällen auch daraus ergeben, dass eine notwendige medikamentöse und ärztliche Behandlung zwar grundsätzlich verfügbar ist, der betroffene Ausländer sie aber aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 -, juris). - BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Braunschweig, 09.09.2016 - 2 A 249/16
Eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen - wie sie hier allein Betracht kommt - liegt nur vor bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden (§ 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG), wobei die Gefahr dann konkret ist, wenn die wesentliche Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr in den Heimatstaat drohen würde (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383).